Leistungen
Leistungsübersicht:
- Schadengutachten bei Haftpflichtschäden
- Schadengutachten bei Kaskoschäden (Voll- oder Teilkasko)
- Technische Gutachten
- Technische Beratung
- Reparaturüberprüfung
- Fahrzeugbewertungen
1. Schadengutachten bei Haftpflichtschäden
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen fremdverschuldeten Unfall verwickelt wurden.
Ihnen steht es im Haftpflichtfall grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen.
Die Kosten für Reparatur, Gutachten sowie alle mit dem Schadenereignis in Zusammenhang stehenden Kosten erstattet die Haftpflichtversicherung des Schädigers, sofern nicht von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe nicht über ca. 750,- €).
Sichern Sie sich dieses Recht und lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge und versicherungseigene Gutachter ein. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen und lehnen Sie eine Abwicklung durch das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ab. Im Falle eines Bagatellschadens erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Des weiteren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.
2. Schadengutachten bei Kaskoschäden (Voll.- oder Teilkasko)
Ein Vollkaskoschaden liegt bei einem eigenverschuldetem Unfall vor.
Ein Teilkaskoschaden liegt vor bei Glasbruch, Brand/Kurzschluß, Sturm/Hagel, Diebstahl, Kollision mit Haarwild. Hierbei ergeben sich Ihre Rechte, die erheblich von denen im Haftpflichtfall abweichen, aus den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung) Ihres Versicherungsvertrages.
Setzen Sie sich hierbei unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung und beachten Sie das Weisungsrecht der Versicherung. Es besteht keine freie Gutachterwahl.
3. Technische Gutachten
Die durch uns gefertigten Technischen Gutachten beziehen sich auf die Feststellung und die Untersuchung von Schäden an Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, wie z.B.:
- Motor und Getriebe
- Achsen und Lenkung
- Karosserieteilen
- Lackierungen
4. Technische Beratung
Diese technische Beratung ist ein kostenloser Service unseres Büros und bezieht sich ausschließlich nur auf Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, deren Zustand und den Wert dieser Objekte. Diese Angaben können jedoch nur ungefähre und unverbindliche Aussagen sein. Die Beantwortung rechtlicher Fragen ist ausgeschlossen.
5. Reparaturüberprüfung
Die Kontrolle von Arbeiten nach durchgeführter Reparatur / Unfallreparatur an einem Fahrzeug d.h. es werden die laut Rechnung ausgewiesenen Reparaturarbeiten am Fahrzeug überprüft und bewertet.
Eventuell anfallende Demontagearbeiten erfolgen durch eine Werkstatt auf Kosten und im Auftrag des Auftraggebers.
6. Fahrzeugbewertungen
Wir bewerten Ihr Fahrzeug mit detalierter Auflistung von Serien- und Sonderausstattung, unter Berücksichtigung der regionalen und überregionaler Marktlage.
Eine Untersuchung auf eventuell vorhandene Vorschäden (verdeckter Unfallschaden), und Nachlackierungen von Karosserieteilen ist für uns hierbei selbstverständlich.